Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Zahlungen von Miles Media, Inhaber: Falko Ebermann

Die zugrundeliegenden Bestimmungen (fortan als AGB bezeichnet) von Miles Media, Inhaber: Falko Ebermann (fortan “Miles Media” genannt), bilden die Basis aller Verträge und Angebote. Mit der Erteilung eines Auftrags oder der Entgegennahme einer Lieferung gelten diese als angenommen. Bedingungen des Auftraggebers, die nicht ausdrücklich von Miles Media schriftlich bestätigt werden, binden Miles Media nicht, selbst wenn diesen nicht explizit widersprochen wurde.

1. Auftragserteilung und Annahme

Durch die Erteilung eines Auftrags an Miles Media, unabhängig von dessen Form, akzeptiert der Kunde die AGB für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung. Schriftlich müssen Änderungen, Ergänzungen und Sondervereinbarungen festgehalten werden, dies gilt auch für eine Abkehr vom Schriftformerfordernis. Die Annahme eines Auftrags durch Miles Media führt zum Abschluss eines Vertrages über die Erbringung unserer Dienstleistungen.

2. Preisangebote

Angebote sind ausschließlich in Euro zu verstehen und stellen Nettopreise dar (ohne Mehrwertsteuer); ihre Gültigkeit erhalten sie durch die Auftragsbestätigung seitens Miles Media.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung wird fällig bei Lieferung ohne jeglichen Abzug. Ein Skonto ist nur dann möglich, wenn es explizit ausgemacht wurde. Bei Teillieferungen wird jeweils ein anteiliges Honorar bei deren Annahme fällig. Bei langfristigen Aufträgen oder solchen, die erhebliche Vorfinanzierungen durch Miles Media erfordern, sind angemessene Anzahlungen zu leisten: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragsbeginn und ein weiteres Drittel nach Erreichung der Halbzeit der Arbeiten. Die vollständige Bezahlung ist fällig sechs Monate nach Auftragsvergabe – es sei denn, die Nichtfertigstellung ist ausschließlich auf Miles Media zurückzuführen – unabhängig vom Fertigstellungsgrad. Sollte bei Fertigstellung keine Versandanweisung vorliegen oder die Ware bei Miles Media gelagert werden, erfolgt die Rechnungsstellung zum Fertigstellungsdatum. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Bei neuen Geschäftsbeziehungen kann eine Vorauszahlung erforderlich sein. Für größere Mengen an Papier und Karton oder spezielles Material kann Miles Media eine sofortige Zahlung verlangen. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Ansprüche von Miles Media aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur bei Gegenansprüchen aus demselben Rechtsverhältnis zu. Verzugszinsen werden im gesetzlichen Umfang fällig. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Bei Banküberweisungen und Schecks zählt das Datum des Zahlungseingangs bei Miles Media. Bei bekanntwerdender signifikanter Verschlechterung der Finanzlage des Auftraggebers oder Zahlungsverzug kann Miles Media die sofortige Begleichung aller offenen Posten fordern, inklusive nicht fälliger Rechnungen und den Wert ausstehender Lieferungen. Ebenfalls kann Miles Media die Arbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Sollten Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers geändert werden, trägt dieser alle damit verbundenen Kosten.

4. Eigentumsvorbehalt

Nutzungsrechte an Entwürfen und Werkzeichnungen werden eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen bzw. der Einlösung dazugehöriger Schecks bleibt die Ware Eigentum von Miles Media. Das vorbehaltene Eigentum dient als Sicherheit für die Saldoforderung. Ohne Zustimmung von Miles Media dürfen die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfändet noch sicherheitshalber übertragen werden. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen, sofern die Forderungen aus dem Verkauf an Miles Media übergehen. Diese Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt an Miles Media ab, die diese Abtretung annimmt. Bei Übergabe von Materialien durch den Auftraggeber an Miles Media entsteht für alle Forderungen von Miles Media ein Pfandrecht an diesem Material.

5. Sonderregelungen für die Gestaltung von Homepages / Internetdienstleistungen

Zu unseren Leistungen in diesem Bereich zählen die Erstellung und Prüfung von Webseiten für den Kunden, einschließlich aller notwendigen Aktivitäten, Bereitstellung von Speicherplatz, Anmeldung bei Suchmaschinen, mögliche Übertragung der Seiten auf den Server des Kunden sowie die Wartung der Internetpräsenz. Zusätzlich bieten wir durchgehende Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und allgemeines Online-Marketing nach Kundenwunsch an.

Die Erstellung der Webseiten basiert auf den Wünschen des Kunden und den Empfehlungen von Miles Media, die während der Vertragslaufzeit jederzeit angepasst werden können. Nach Vertragsende und erfolgter Bezahlung sowie Übergabe übernimmt Miles Media keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder Dritter verursacht werden. Der Kunde muss sich bei Erhalt der Homepage vergewissern, dass diese unter den festgelegten Testbedingungen einwandfrei funktioniert. Eine Verlängerung der Gewährleistung ist nur durch einen Wartungsvertrag mit Miles Media möglich. Miles Media garantiert nicht für die Vollständigkeit der Daten oder deren Eignung für einen spezifischen Zweck des Kunden. Miles Media strebt an, Aufträge des Kunden so schnell wie möglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung existiert nicht, sofern diese nicht vorab schriftlich vereinbart wurde. Für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder andere, die Leistungserbringung wesentlich erschwerende oder unmöglich machende Umstände verursacht werden, haftet Miles Media nicht. In solchen Fällen ist Miles Media berechtigt, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

Der Kunde entbindet Miles Media von allen Ansprüchen Dritter bezüglich der bereitgestellten Daten. Er muss die Urheberrechte und Rechte Dritter beachten und die notwendigen Genehmigungen für die Veröffentlichung bzw. Änderung dieser Daten besitzen. Es obliegt dem Kunden, von allen Daten, die er an uns übermittelt, Sicherungskopien zu erstellen. Miles Media übernimmt keine Haftung für Datenverlust oder -änderung. Die Nutzung unserer Dienste für pornografische oder strafbare Inhalte ist untersagt. Aufgrund knapper Kalkulationen können wir keine detaillierte Einzelprüfung bezüglich der Berechtigung von Ansprüchen Dritter oder der Vereinbarkeit von Inhalten mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der USA vornehmen. Die Verantwortung für den Nachweis der Unbedenklichkeit der Inhalte liegt beim Kunden.

Für alle Aspekte, die die Bereitstellung von Speicherplatz und Domainnamen (Webhosting) betreffen, verweisen wir auf die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers.

Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen durch Miles Media, eine Garantie für den Erfolg der Anmeldung kann jedoch nicht übernommen werden.

Miles Media haftet, sofern beauftragt, für die ordnungsgemäße Übertragung der Kundendaten auf den Server seiner Wahl. Der Kunde muss sich nach Abschluss des Projekts von der korrekten Übertragung überzeugen. Miles Media haftet nicht für Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder Dritte vorgenommen werden. Sollte der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und/oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügen, liegt es in seiner Verantwortung zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei diesem Anbieter rechtmäßig ist. Für eine unrechtmäßige Nutzung ist Miles Media nicht verantwortlich.

Bei Abschluss eines Wartungsvertrags mit Miles Media übernimmt diese die Verantwortung für die regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der Kundenseiten sowie die Behebung eventueller Fehlfunktionen. Der Kunde ist während der Laufzeit des Vertrags dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind möglich, sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen, und müssen Miles Media mitgeteilt werden.

Bei Auftragserteilung zahlt der Kunde 50% des Auftragswerts an Miles Media.

6. Lieferungen

erfolgen ab Werk, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Miles Media übernimmt keine Gewähr für die Wahl des günstigsten oder schnellsten Versandweges, sofern der Auftraggeber keine spezifischen Anweisungen erteilt. Transportversicherungen werden nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Auftraggebers durch Miles Media abgeschlossen.

7. Lieferzeiten

Sofern keine spezifischen Liefertermine vereinbart wurden, sondern eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferfrist, beginnt diese mit dem Versand der Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt oder aufgrund von Versandunmöglichkeiten eingelagert wird. Die Lieferzeit wird für die Dauer der Prüfung von Probedrucken, Korrekturabzügen, Fertigungsmustern usw. durch den Auftraggeber unterbrochen, von dem Tag der Zusendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eingangs seiner Rückmeldung. Fordert der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen, die die Herstellungsdauer beeinflussen, beginnt eine neue Lieferzeit erst mit der Bestätigung dieser Änderungen. Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Dritten, die für die Herstellung und den Transport verantwortlich sind, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Mangel an Kohle oder Energie, Ausfall von Transportmitteln, Arbeitsbeschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, entbinden von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine dadurch verursachte Verzögerung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Haftung von Miles Media für entstandenen Schaden.

8. Lieferverzögerungen

Im Falle einer Lieferverzögerung durch Miles Media ist der Auftraggeber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, seine gesetzlichen Rechte geltend zu machen; Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder sonstige Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

9. Abnahmeverzug

Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, stehen Miles Media die Rechte nach § 326 BGB zu. Alternativ kann Miles Media teilweise vom Vertrag zurücktreten und bezüglich des verbleibenden Teils Schadenersatz verlangen. Wird die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellung bzw. bei avisiertem Versand nicht umgehend abgenommen oder ist ein Versand aufgrund von Umständen, die Miles Media nicht zu vertreten hat, längere Zeit nicht möglich, ist Miles Media berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst einzulagern oder bei einem Spediteur zu lagern.

10. Reklamationen

sind nur innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware oder Diesnstleistung (Film oder Website) zulässig. Auch wenn Musterexemplare zugesandt wurden, besteht die Pflicht des Auftraggebers zur Überprüfung der gelieferten Ware. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Es kann nur eine Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz gefordert werden. Miles Media hat das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Abweichungen in der Beschaffenheit des von Miles Media beschafften Materials können nicht beanstandet werden, sofern diese innerhalb der von der Papier- und Kartonindustrie oder der zuständigen Lieferindustrie festgelegten Toleranzen liegen oder auf drucktechnisch bedingten Unterschieden beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen von Farben sowie für die Qualität von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet Miles Media nur insoweit, als Mängel des Materials bei sachgemäßer Prüfung vor deren Verwendung erkennbar waren. Für Arbeiten, die durch Dritte ausgeführt werden, gelten die Lieferbedingungen der jeweiligen Branche, die auf Anfrage dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Für das Verschulden des Personals haftet Miles Media nur gemäß § 831 BGB.

11. Arbeitsmaterial dritter

Vom Auftraggeber beschafftes und bereitgestelltes Material jeder Art muss frei Haus an Miles Media geliefert werden. Die Annahme wird bestätigt, ohne dass eine Gewähr für die Richtigkeit der angegebenen Menge übernommen wird. Bei größeren Mengen sind die Kosten für die Zählung oder gewichtsmäßige Prüfung sowie Lagerkosten zu erstatten. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Auftraggeber stellt Miles Media von allen Ansprüchen und Schäden frei, die durch Rechtsverletzungen entstehen, die ihm zuzurechnen sind. Dies gilt insbesondere, wenn Miles Media auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat, obwohl Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbemaßnahmen geäußert wurden.

Der Einsatz von Leistungen und Werkzeugen Dritter Beim Einsatz von Dienstleistungen und Werkzeugen Dritter durch Miles Media im Rahmen der Leistungserbringung gegenüber dem Auftraggeber gelten folgende Bedingungen. Als Dienstleistungen Dritter gelten solche, die im Namen oder Auftrag des Auftraggebers von Dritten bezogen werden, wie z. B. Nutzungsrechte an Onlineplattformen, Analyse- und Marketingwerkzeuge, Stockbilder oder Open-Source-Software. Liegen Mängel aufgrund fehlerhafter Dienstleistungen eines Dritten vor und tritt dieser nicht als Erfüllungsgehilfe von Miles Media auf, beschränken sich die Mängelansprüche des Auftraggebers auf die Abtretung der Ansprüche von Miles Media gegenüber dem Dritten. Miles Media haftet für den Mangel selbst, wenn die Mangelursache durch Miles Media verursacht wurde, d. h. der Mangel auf einer unsachgemäßen Modifikation, Einbindung oder sonstigen Behandlung der Dienstleistungen Dritter durch Miles Media beruht. Miles Media ist nicht verantwortlich, wenn Dienstleistungen Dritter durch den Dritten eingeschränkt oder eingestellt werden. Erhebt der Dritte eine Gebühr für die Bereitstellung der Dienstleistungen Dritter, hat Miles Media das Recht, die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung entsprechend anzupassen, sofern der Auftraggeber die Nutzung der Dienstleistungen Dritter fortsetzen möchte und die Kosten zu Lasten von Miles Media gingen.

12. Rechtliche Anforderungen und Mitwirkungspflichten

Die Dienstleistungen von Miles Media umfassen keine rechtliche Überprüfung oder Beratung (z. B. in Bezug auf Markenrecht, Urheberrecht, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) sowie keine Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten des Auftraggebers (z. B. Impressumspflicht, Datenschutzerklärung, Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen etc.). Bei begründeten Zweifeln an der rechtlichen Zulässigkeit einer Maßnahme kann Miles Media die Freigabe durch den Auftraggeber verlangen und die Durchführung der Maßnahme solange zurückstellen. Hält Miles Media eine rechtliche Überprüfung durch eine fachkundige Person oder Institution für erforderlich, trägt der Auftraggeber die Kosten nach Absprache.

13. Verhalten von Dritten

Der Auftraggeber erkennt an, dass das Verhalten von Dritten in Online-Medien schwer vorhersehbar ist und Miles Media für das Verhalten von Dritten nicht verantwortlich ist (z. B. negative Kommentare oder Protestaktionen). Dies gilt nicht, wenn Miles Media dieses Verhalten schuldhaft provoziert hat. Bei der Beurteilung der Verantwortung von Miles Media sind branchenübliche Verhaltensnormen und vernünftigerweise zu erwartende Verhaltensmuster von Dritten zu berücksichtigen. Miles Media informiert den Auftraggeber, sobald ein Verhalten von Dritten einen Umfang erreicht, der dem Ansehen oder der Absatzförderung des Auftraggebers nachhaltig schaden könnte. Bestehen konkrete Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit von Inhalten Dritter oder besteht Anlass zu der Annahme eines möglichen Schadens für den Auftraggeber, ist Miles Media berechtigt, diese Inhalte zu entfernen (z. B. Kommentare zu löschen) oder Nutzer zu blockieren.

14. Urheberrecht und Nutzungsrechte bei Designleistungen

Jeder Auftrag an Miles Media stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen zum Ziel hat. Es gelten die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Bestimmungen des BGB zum Werkvertrag. Für Entwürfe und Werkzeichnungen von Miles Media als individuelle geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz, auch wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden, einschließlich der Urheberbezeichnung. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist untersagt. Die Arbeiten dürfen ausschließlich in dem vereinbarten Umfang und für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung von Miles Media und der Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars. Mit der Bezahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. In der Regel wird ihm dabei das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit beeinflussen die Höhe der Vergütung nicht und begründen kein Miturheberrecht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Aufbewahrung

Miles Media bewahrt alle digitalen Daten für die Dauer von zwei Jahren auf. Die Daten dienen ausschließlich der Weiterbearbeitung durch die Agentur. Eine Haftung für die Richtigkeit und Lesbarkeit der Daten ist jedoch ausgeschlossen.

15. Haftung

Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen oder Werkzeichnungen entfällt jede Haftung von Seiten Miles Media. Miles Media haftet nicht für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe. Miles Media verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten fachkundig und sorgfältig nach bestem Wissen und unter Beachtung der anerkannten Grundsätze des Marketings durchzuführen. Miles Media wird den Auftraggeber rechtzeitig auf erkennbare erhebliche Risiken hinweisen. Miles Media haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch Miles Media, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ebenso haftet Miles Media unbeschränkt für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Miles Media, ihren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten verursacht werden, sowie für vorsätzlich verursachte Schäden durch sonstige Erfüllungsgehilfen. Für Schäden aufgrund fehlender zugesicherter Eigenschaften haftet Miles Media bis zur Höhe des Betrags, der vom Zweck der Zusicherung umfasst war und bei Zusicherung für Miles Media erkennbar war. Die Haftung für Produkthaftungsschäden richtet sich nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.

16. Fehler

Abweichungen, die nicht auf Unleserlichkeit des Manuskripts beruhen oder die von der Vorlage abweichen, werden nach aufgewendeter Arbeitszeit berechnet. Die Rechtschreibung richtet sich nach dem Duden in der jeweils letzten Ausgabe. Entwurfsänderungen und andere Zusatzleistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Die dabei entstehenden Nebenkosten (z.B. Modellhonorare, Reisekosten, Reproduktionen, Druckvorlagen etc.) werden als Nettobeträge plus Mehrwertsteuer berechnet, sobald sie anfallen.

Korrekturabzüge und Andrucke müssen vom Auftraggeber auf Satz- und andere Fehler geprüft und Miles Media als druckreif bestätigt zurückgegeben werden. Miles Media haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Mündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten ist Miles Media nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, beschränkt sich die Haftung für Druckfehler auf grobes Verschulden. Änderungen nach Druckfreigabe gehen zu Lasten des Auftraggebers, einschließlich der Kosten für den Maschinenstillstand. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Beanstandung. Gleiches gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und dem Auflagedruck.

17. Mündliche Vereinbarungen

und individuelle Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.

18. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen, ist ausschließlich Chemnitz.